11. Juli 2018 / Allgemein

Beratungsangebot der Betreuungsstelle des Kreises Wesel in Hamminkeln

Zu den Themenbereichen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Beratungsangebot der Betreuungsstelle des Kreises Wesel in Hamminkeln

Ab August 2018 besteht an jedem ersten Freitag im Monat in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus Hamminkeln (Zimmer 19) die Möglichkeit, sich von der Betreuungsstelle des Kreises Wesel zu den Themenbereichen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beraten zu lassen. Dabei sind auch öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen möglich.

Nach dem 1992 eingeführten Betreuungsrecht für Erwachsene gilt der Grundsatz: „Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen eine/n Betreuer/in“. Oft wird davon ausgegangen, dass im Notfall Ehepartner oder Kinder automatisch für den Betroffenen alle Rechtsgeschäfte regeln können. Eine derartige Vertretungsbefugnis - auch innerhalb der Familie - existiert ohne entsprechende Vorausverfügung nicht. Hat man im Vorfeld keine Vorsorge getroffen, muss das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten. Es beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und wer mit der Betreuungsführung betraut wird.

Das gerichtliche Betreuungsverfahren kann vermieden werden, indem frühzeitig Vorsorge getroffen wird. Über mögliche Vollmachten informiert ein Faltblatt des Kreises Wesel, das die Begriffe Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erklärt und auf Anfrage auch zugesandt werden kann. Im Rahmen des persönlichen Beratungsgespräches können Fragen individuell geklärt und die Vollmacht gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € amtlich beglaubigt werden.

Für interessierte Personen, die aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot vor Ort zu nutzen, besteht nach Absprache die Möglichkeit eines Hausbesuches.

Da die Mitarbeiterin des Kreises Wesel, Martina Holtkamp, sich Zeit für sie nehmen möchte,  ist eine Terminabsprache unter der Rufnummer 0281/ 2073448 erforderlich.

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