3. Juli 2023 Baumaßnahme Tückingstraße – Baustraße vom 3. bis zum 31. Juli frei Betriebsferien der Baufirma
28. Februar 2023 Corona-Bürgertests in Wesel enden am 28. Februar 2023 Alle weiteren Infos gibt es hier
15. Februar 2023 Öffnungszeiten am Tag der Altweiberfastnacht und am Rosenmontag in Wesel Hier mehr erfahren.
20. Januar 2023 Mit dem Rad oder dem Bus? Von der Mobilität der Zukunft Ideen gesucht, vier Bürgerversammlungen am 28. Januar
9. September 2022 Beratungsangebot zum Thema "energieeffizientes Bauen und Wohnen" So sparen Sie in den nächsten Jahren
3. August 2022 Ferienaktionsprogramm fördert naturwissenschaftliches Interesse von Kindern Die Natur direkt vor der Tür
13. September 2021 Spannende Exkursionen in den Herbstferien: Auf ins Neue Lippetal Entdecke die Artenvielfalt an der Lippe
26. Juni 2023 Radwegsanierung auf den Kreisstraßen 18 und 6 140 Schäden in Form von Aufwölbungen und Rissbildungen
17. Februar 2022 Es geht voran – Marktstraße und Marktplatz Büderich werden neu gestaltet Niveaugleich und barrierefrei Gestaltung
7. Oktober 2021 Baufeld am Rheinbad wird freigemacht: Start der Abbrucharbeiten Vorbereitungen für eines der modernsten Bäder der Region
7. Juli 2023 Barrierefreier Umbau von 17 Bussteigen in Wesel abgeschlossen April begann der Umbau der Haltestellen
13. Juni 2023 Stadtradeln - eine Aktion des Klima-Bündnisses Dieses Jahr beteiligte sich die Stadt Wesel zum fünften Mal am Stadtradeln
25. September 2021 Neue Fördermöglichkeiten im Eigenheim Zuschüsse für eine breite Palette an Klimaschutztechnologien
23. September 2021 Hinweise zur Bundestagswahl am 26. September 2021 Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl.
16. Juni 2023 Ein rundum gesundes Erlebnis Der Kreis Wesel unterstützt Eltern dabei, dass ihre Kinder auf Reisen bestmöglich geschütz sind
22. Dezember 2022 Vegane Weihnachtskekse mit japanischer Herkunft! Süß und weihnachtlich backen mit Susanne Reiss
21. Dezember 2022 Buch- und Filmtipps zu Weihnachten Wir von den Lokalpionieren stellen Euch unsere Weihnachtshighlights vor!
11. Dezember 2022 Dritter Advent - dritte Weihnachtsgeschichte Die Weihnachtsgeschichte des kleinen Eichhörnchens
22. Mai 2023 Aktion Klimabäume – Unsere Streuobstwiese in Wesel Aktion Klimabäume – Unsere Streuobstwiese
10. April 2023 Wie wurde der Osterhase zum Osterhasen? Lasst den Ostermontag mit einer Geschichte ausklingen.
10. Januar 2023 Sternsinger*innen zu Gast im Rathaus Wesel Gemeinschaftsgefühl stärken und Spenden sammeln
1. September 2021 Ulrike Ridder spendet Defibrillator (AED) für das Westenergie Auestadion Defibrillator auch für Laien mühelos benutzbar
4. April 2022 Vier Brandmeisteranwärter*innen starten in ihr Berufsleben bei der Stadt Wesel Ausbildung im öffentlichen Dienst
24. Dezember 2021 Heiligabend - Endlich bist Du da Heute gibt es Geschenke, leckeres Essen und gemeinsame Zeit!
26. September 2023 Unbekannte sprühen Graffiti an Hauswand des Rathauses Die Polizei sucht nach Zeugen
21. Juni 2023 Polizei sucht Bilder von einem unbekannten Täter Dieser hat am 15.02.2023 Geld an einem Automaten in Rhein-Maas abgehoben
6. Juni 2023 Polizei sucht Zeugen nach Pedelecunfall in Hamminkeln Der Unfall ereignete sich am 27.05.
17. April 2023 Plan mit! – Beteiligung des Skate-& Bike-Parks am Auesee startet am 3. Mai Hier gibt es alle Infos.
16. April 2023 5 Gründe für ein elektrisches Leichtfahrzeug L7e Jetzt hier reinklicken und informieren
29. März 2023 In den Ferien schon was vor? Ab dem 22. April zur Sommerferienbetreuung 2023 (ehemals Stadtranderholung) anmelden
23. Februar 2023 Fasten fürs Klima: Dinge einfach mal anders machen Jede der sieben Wochen steht dabei unter einem anderen Schwerpunktthema
24. April 2023 Gesundheitswoche für Frauen 2023 in Wesel Vernetzung sowie Kooperation im Bereich der Integration
20. März 2023 Die Feierabendmarkt-Saison steht vor der Tür Treffpunkt zum Genießen, Entspannen, regional Einkaufen und Klönen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:Das Landeskabinett hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen. Veränderungen und Ergänzungen gibt es unter anderem für Weihnachtsmärkte sowie für private Feiern. In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt und damit wird Rechtssicherheit geschaffen. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (etwa Hochzeitsfeiern) außerhalb des privaten Bereichs müssen ab 50 Teilnehmern vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Infektionsgeschehen der letzten Tage haben gezeigt, dass gerade private Feiern einen erheblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Wir wollen nicht irgendwann vor der Entscheidung stehen, solche Feiern gänzlich zu verbieten. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass man sich auch bei diesen Anlässen an die Regeln hält. Die Kontaktdaten sind dabei das wesentliche Element, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen.“ „Für Feiern in den eigenen vier Wänden gilt der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre“, so Laumann weiter: „Hier gilt aber mein dringender Appell: Nehmen Sie Corona weiterhin ernst, halten Sie sich an die Hygiene- und Abstandregeln, schützen Sie sich und andere! Je umsichtiger sich der Einzelne verhält, desto größer die Wirkung für die Allgemeinheit. Die Herbst- und Wintermonate werden uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vor besondere Herausforderungen stellen.“ Die Regelungen für WeihnachtmärkteMaßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie. Darüber hinaus sollen Geschäfte in und unmittelbar nach der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen können. Dies ermöglicht zur Vermeidung von Infektionsgefahren, das Einkaufsgeschehen an den Samstagen zu entzerren und Gedränge in den Innenstädten zu vermeiden. Die Regelungen für private FeierlichkeitenPrivate Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Ordnungsämter kein Genehmigungsverfahren durchführen, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Dadurch wird es den kommunalen Ämtern ermöglicht nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden, und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Quelle: Land NRW