16. August 2019 / Allgemein

Brexit, und jetzt?

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Brexit, und jetzt?
Was bedeutet der Brexit für britische Staatsangehörige, die in Wesel leben?

In den kommenden Monaten wird sehr wahrscheinlich das Vereinigte Königreich Großbritannien aus der Europäischen Union rechtskräftig austreten. Wie der Austritt geregelt wird und abläuft, ist bisher unklar.

Fest steht, dass mit dem Austritt Briten einen Aufenthaltstitel benötigen. Kommt es zu einem ungeregelten Austritt, müssen britische Staatsangehörige nach spätestens drei Monaten einen Aufenthaltstitel beantragen. Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels muss von den betroffenen Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Für britische Staatsangehörige, die in Wesel ihren Wohnsitz haben, ist die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Wesel zuständig.

Für die erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels gilt:

Der Antrag muss bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Dort muss das entsprechende Formular ausgefüllt werden, ferner werden ein biometrietaugliches Passfoto und der Nationalpass benötigt. Informationen zu Gebühren und dem Elektronischen Aufenthaltstitel sind unter
https://www.wesel.de/de/dienstleistungen/der-elektronische-aufenthaltstitel/ zu finden.

Es ist in vielen Fällen möglich, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung telefonisch mit den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen (Telefon: Frau Köppe 02 81 / 2 03 26 41, Herr Heidemann 02 81 / 2 03 26 43, Herr Merkel 02 81 / 2 03 26 44).

Bis die Entscheidung über den Aufenthaltstitel getroffen ist, dürfen sich britische Staatsangehörige im Bundesgebiet aufhalten. Mit dem Antrag erhalten die Antragsteller ein Bestätigungsschreiben. Es dient als Nachweis für den Aufenthalt im Bundesgebiet.

Weitere Informationen finden Betroffene und Interessierte unter:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/brexit/faqs-brexit.html.

Aktuell leben in Wesel 24 Personen mit britischer Staatsangehörigkeit. Von 2016 bis 2019 haben sich fünf britische Staatsbürger/innen in Wesel einbürgern lassen. In 2019 hat die Stadt Wesel bereits bis August drei ehemals britische Mitbürger/innen eingebürgert. Zwei Einbürgerungen stehen noch in diesem Jahr an - unabhängig vom Ausgang des Brexit.

Links
Informationen zu Gebühren und dem Elektronischen Aufenthaltstitel

Weitere Informationen zum Brexit

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