14. März 2019 / Allgemein

Katzenschutzverordnung auf den Weg

... endgültige Entscheidung am 4.04.2019

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz bringt Katzenschutzverordnung auf den Weg
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz am Mittwoch, 13. März, brachten die Ausschussmitglieder einstimmig eine Katzenschutzverordnung für den Kreis Wesel auf den Weg. Die endgültige Entscheidung fällt der Kreistag in seiner Sitzung am 4. April.

Im gesamten Kreisgebiet gibt es wild lebende Katzen. Mit steigender bzw. hoher Populationsdichte steigen die Gesundheitsrisiken für die Tiere durch übertragbare Krankheiten. Bei freilebenden Katzen, die gefangen und untersucht wurden, werden häufig schwere Infektionskrankheiten und andere Erkrankungen festgestellt. Viele Tierheime beklagen die vielen und schlecht vermittelbaren Katzen. Bisherige Maßnahmen reichten zur Eindämmung nicht aus. Nach Angaben der Tierschutzvereine gibt es im Kreis Wesel eine flächendeckend hohe Population mit wechselnden Problemschwerpunkten, die aufgrund der großen Streifgebiete auch ineinander fließen können.

Die nun vom Fachausschuss auf den Weg gebrachte „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Wesel“ ermöglicht bei Inkrafttreten dem Veterinäramt des Kreises, den Städten und Gemeinden als Fundtierbehörden und vom Kreis berechtigten Tierschutzvereinen, freilebende Katzen vorübergehend zu fangen, um sie kastrieren zu lassen. Außerdem werden bei Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung alle Halter*innen von sogenannten Freigängern, also von Tieren, die unkontrollierten Freigang haben, verpflichtet, diese zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren. Besitzer*innen reiner Hauskatzen sind nicht betroffen. 

Langfristig, so hofft der Kreis, spart eine Katzenschutzverordnung bei den Kommunen Kosten für Unterbringung und tierärztliche Versorgung. Eine konsequente Kastration soll die Population der Katzen minimieren und damit auch die Anzahl der Fundkatzen senken. Für Tierschutzverbände bedeutet die Verordnung mehr Rechtssicherheit für durchgeführte Kastrationen. Nach zwei Jahren beabsichtigt die Kreisverwaltung die Erfahrungen mit der Katzenschutzverordnung zu evaluieren.

Sollte der Kreistag der Empfehlung des Fachausschusses folgen, werden jährlich 5.000 Euro für vom Kreis beauftragte Kastrationsmaßnahmen an freilaufenden Katzen bereitgestellt.

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