20. März 2020 / Allgemein

Kreisverwaltung Wesel telefonisch erreichbar

... ab Montag, 23. März 2020

Kreisverwaltung Wesel telefonisch erreichbar
Die Kreisverwaltung Wesel und ihre Außenstellen sind ab Montag, 23. März 2020, ausschließlich telefonisch, per E-Mail und per Brief zu erreichen, um die Anliegen der Kundinnen und Kunden zu bearbeiten. Auf diese Weise soll einer weiterhin schnellen Ausbreitung des Coronavirus entgegengewirkt werden. Die Mitarbeitenden der Fachdienste sind im Dienst und unter den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.

In Ausnahmefällen, die zwingend eine persönliche Vorsprache erfordern, kann telefonisch ein Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache erhalten Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zu den Dienststellen des Kreises.

Für die folgenden Bereiche gelten Sonderregelungen: 

In der Zulassungsstelle Wesel werden ausschließlich Fahrerlaubnis- und Zulassungsangelegenheiten bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Termine online über die Internetseite des Kreises Wesel oder über das Service Center des Kreises reservieren (bisher vereinbarte Termine sind verfallen). Es ist zwingend erforderlich, die Transaktionsnummer mitzubringen und dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen, um die Zulassungsstelle betreten zu können. Für jeden Vorgang ist ein Termin notwendig.

Das Dienstleistungszentrum Moers ist derzeit nicht geöffnet. Es laufen Vorbereitungen für eine ähnlich eingeschränkte Öffnung. Sobald eine Regelung getroffen wurde, informiert der Kreis erneut.

Die Ausländerbehörde wird zunächst bis zum 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden stehen telefonisch zur Verfügung für

-       Elektronische Aufenthaltstitel, Duldung, Aufenthaltsgestattung (Telefon: 0281/207-2713, -2721, -2725)
-       Visum, Einreise (Telefon: 0281/207-2728)
-       Rückführungsmanagement (Telefon: 0281/207-2730, -2726)

Angelieferte elektronische Aufenthaltstitel bzw. Reiseausweise werden auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein an die Inhaber übersandt. Verlängerte Duldungen/Aufenthaltsgestattungen sowie ggf. erforderliche Fiktionsbescheinigungen werden ebenfalls auf dem Postweg zugesandt. Anträge auf Erteilungen/Verlängerungen von Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Aufenthaltstiteln usw. werden per Post, Fax und E-Mail angenommen. Zwingend erforderliche Vorsprachen werden nach vorheriger telefonischer Rücksprache im Einzelfall vereinbart.

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