8. Februar 2020 / Allgemein

Masernschutzgesetz

Hinweise für Eltern, Kitas- und Schulleitungen

Das am 1. März 2020 in Kraft tretende Masernschutzgesetz sieht u.a. vor, dass Eltern vor Aufnahme Ihres Kindes in eine Kita oder Schule einen Nachweis über den Masernschutz des Kindes der Einrichtungsleitung vorlegen müssen.

Der Nachweis über den ausreichenden Impfschutz (1 Masernschutzimpfung ab der Vollendung des 1. Lebensjahres, 2 Masernschutzimpfungen ab der Vollendung des 2. Lebensjahres) kann in Form des Impfausweises, des gelben

Untersuchungsheftes oder durch ein ärztliches Attest erbracht werden. Besteht eine medizinische Kontraindikation zur Impfung oder eine Immunität durch frühere durchgemachte Masernerkrankung, muss dies ebenfalls durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Der Nachweis ist der Einrichtungsleitung vor Beginn der Betreuung vorzulegen.

Kindertageseinrichtungen dürfen Kinder ohne Nachweis nicht aufnehmen. Gegen diesen Verstoß drohen für die Einrichtungen Bußgelder.

Zum Beginn jedes Schuljahres – oder währenddessen, im Fall zugezogener Schülerinnen u. Schüler - müssen die Schulen dem Gesundheitsamt die Schülerinnen u. Schüler melden, für die noch kein Nachweis vorgelegt wurde. Das Gesundheitsamt wird die Eltern zur Vorlage auffordern, ggf. in Verbindung mit einer Vorladung zur Beratung. Wird der Nachweis innerhalb einer vorgegebenen Frist immer noch nicht vorgelegt, werden gegen die Eltern Bußgelder bis zu 2500 € verhängt.

Eltern, deren Kinder Kitas und Schulen bereits besuchen, haben bis zum 31. Juli 2021 Zeit, der Einrichtungsleitung den Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz/Kontraindikation/bestehende Immunität vorzulegen. Nach dieser Frist müssen die Einrichtungen die Fälle ohne Nachweis dem Gesundheitsamt melden.

Informationen zum Thema Masernschutzgesetz - u.a. auch über Regelungen, die das in den Einrichtungen arbeitende Personal betreffen - sind zusätzlich folgendem Link zu entnehmen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

Masern sind eine hochansteckende Erkrankung, die zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Das Masernschutzgesetz hilft Kindergarten- und Schulkinder wirksam davor zu schützen!

Meistgelesene Artikel

Die Feierabendmarkt-Saison steht vor der Tür
Veranstaltungen

Treffpunkt zum Genießen, Entspannen, regional Einkaufen und Klönen

weiterlesen...
In den Ferien schon was vor?
Schon gewusst?

Ab dem 22. April zur Sommerferienbetreuung 2023 (ehemals Stadtranderholung) anmelden

weiterlesen...

Neueste Artikel

Jubelrufe und Fähnchen: Charles und Camilla in Berlin
Aus aller Welt

Dem früheren Ruf, etwas steif und kauzig zu sein, wurde Charles III. nicht gerecht. Der neue britische König zeigte sich volksnah, freundlich und gut gelaunt.

weiterlesen...
Jogginghosen-Verbot in Schule sorgt für Diskussionen
Aus aller Welt

Jogginghose in Schulen - ein Aufregerthema seit vielen Jahren. Dabei gibt es Argumente auf beiden Seiten. Eine Schule in Wermelskirchen hat unterdessen Fakten geschaffen.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Beratungsangebot zum Thema
Allgemein

So sparen Sie in den nächsten Jahren

weiterlesen...
Weseler Fledermausnacht am 3. September
Allgemein

Dem Geheimnis von Batman auf der Spur

weiterlesen...