3. Juli 2023 Baumaßnahme Tückingstraße – Baustraße vom 3. bis zum 31. Juli frei Betriebsferien der Baufirma
28. Februar 2023 Corona-Bürgertests in Wesel enden am 28. Februar 2023 Alle weiteren Infos gibt es hier
15. Februar 2023 Öffnungszeiten am Tag der Altweiberfastnacht und am Rosenmontag in Wesel Hier mehr erfahren.
20. Januar 2023 Mit dem Rad oder dem Bus? Von der Mobilität der Zukunft Ideen gesucht, vier Bürgerversammlungen am 28. Januar
9. September 2022 Beratungsangebot zum Thema "energieeffizientes Bauen und Wohnen" So sparen Sie in den nächsten Jahren
3. August 2022 Ferienaktionsprogramm fördert naturwissenschaftliches Interesse von Kindern Die Natur direkt vor der Tür
13. September 2021 Spannende Exkursionen in den Herbstferien: Auf ins Neue Lippetal Entdecke die Artenvielfalt an der Lippe
26. Juni 2023 Radwegsanierung auf den Kreisstraßen 18 und 6 140 Schäden in Form von Aufwölbungen und Rissbildungen
17. Februar 2022 Es geht voran – Marktstraße und Marktplatz Büderich werden neu gestaltet Niveaugleich und barrierefrei Gestaltung
7. Oktober 2021 Baufeld am Rheinbad wird freigemacht: Start der Abbrucharbeiten Vorbereitungen für eines der modernsten Bäder der Region
7. Juli 2023 Barrierefreier Umbau von 17 Bussteigen in Wesel abgeschlossen April begann der Umbau der Haltestellen
13. Juni 2023 Stadtradeln - eine Aktion des Klima-Bündnisses Dieses Jahr beteiligte sich die Stadt Wesel zum fünften Mal am Stadtradeln
25. September 2021 Neue Fördermöglichkeiten im Eigenheim Zuschüsse für eine breite Palette an Klimaschutztechnologien
23. September 2021 Hinweise zur Bundestagswahl am 26. September 2021 Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl.
16. Juni 2023 Ein rundum gesundes Erlebnis Der Kreis Wesel unterstützt Eltern dabei, dass ihre Kinder auf Reisen bestmöglich geschütz sind
22. Dezember 2022 Vegane Weihnachtskekse mit japanischer Herkunft! Süß und weihnachtlich backen mit Susanne Reiss
21. Dezember 2022 Buch- und Filmtipps zu Weihnachten Wir von den Lokalpionieren stellen Euch unsere Weihnachtshighlights vor!
11. Dezember 2022 Dritter Advent - dritte Weihnachtsgeschichte Die Weihnachtsgeschichte des kleinen Eichhörnchens
22. Mai 2023 Aktion Klimabäume – Unsere Streuobstwiese in Wesel Aktion Klimabäume – Unsere Streuobstwiese
10. April 2023 Wie wurde der Osterhase zum Osterhasen? Lasst den Ostermontag mit einer Geschichte ausklingen.
10. Januar 2023 Sternsinger*innen zu Gast im Rathaus Wesel Gemeinschaftsgefühl stärken und Spenden sammeln
1. September 2021 Ulrike Ridder spendet Defibrillator (AED) für das Westenergie Auestadion Defibrillator auch für Laien mühelos benutzbar
4. April 2022 Vier Brandmeisteranwärter*innen starten in ihr Berufsleben bei der Stadt Wesel Ausbildung im öffentlichen Dienst
24. Dezember 2021 Heiligabend - Endlich bist Du da Heute gibt es Geschenke, leckeres Essen und gemeinsame Zeit!
26. September 2023 Unbekannte sprühen Graffiti an Hauswand des Rathauses Die Polizei sucht nach Zeugen
21. Juni 2023 Polizei sucht Bilder von einem unbekannten Täter Dieser hat am 15.02.2023 Geld an einem Automaten in Rhein-Maas abgehoben
6. Juni 2023 Polizei sucht Zeugen nach Pedelecunfall in Hamminkeln Der Unfall ereignete sich am 27.05.
17. April 2023 Plan mit! – Beteiligung des Skate-& Bike-Parks am Auesee startet am 3. Mai Hier gibt es alle Infos.
16. April 2023 5 Gründe für ein elektrisches Leichtfahrzeug L7e Jetzt hier reinklicken und informieren
29. März 2023 In den Ferien schon was vor? Ab dem 22. April zur Sommerferienbetreuung 2023 (ehemals Stadtranderholung) anmelden
23. Februar 2023 Fasten fürs Klima: Dinge einfach mal anders machen Jede der sieben Wochen steht dabei unter einem anderen Schwerpunktthema
24. April 2023 Gesundheitswoche für Frauen 2023 in Wesel Vernetzung sowie Kooperation im Bereich der Integration
20. März 2023 Die Feierabendmarkt-Saison steht vor der Tür Treffpunkt zum Genießen, Entspannen, regional Einkaufen und Klönen
Bestimmte Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen und private Festveranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter Auflagen möglich / Kontaktsport in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen und im Freien mit bis zu 30 Personen erlaubt / Weitere Erholungs- und Freizeiteinrichtungen können öffnen Die Landesregierung teilt mit: Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Des Weiteren können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen.Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden. Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen macht die weiteren Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen möglich. So ist die Zahl der Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Diese Entwicklung bestärkt die Landesregierung in ihrem Kurs in der Corona-Pandemie. Das verantwortliche und rücksichtsvolle Verhalten der deutlichen Mehrheit der Menschen erlaubt es, diese weiteren Schritte auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität zu gehen. Die maßvollen Öffnungen und Anpassungen der Schutzmaßnahmen finden unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens statt. Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar. Die neuen Regelungen im EinzelnenFolgende Neuerungen sieht die angepasste Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Juni 2020 vor: 1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen VeranstaltungenVeranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat. Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste. Private Festveranstaltungen Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden. 2. Handel, Museen und Gastronomie Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks. Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt. 3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich. Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden. Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt. 4. Sport Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig. Quelle: Land NRW