Auf der Luisenstraße, der Caspar-Baur-Straße und der Trappstraße erfolgt künftig ein Einsatz des städtischen Radarwagens. In den vorgenannten Bereichen wurde vor einiger Zeit eine Reduzierung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 40 bzw. 30 km/h angeordnet. Testmessungen haben nun ergeben, dass dort von vielen Kraftfahrzeugführern die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.
Neue Einsatzorte des städtischen Radarwagens
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