5. August 2020 / Allgemein

Badeausflug in Wesel - Was zu beachten ist

Wesel App NEWS

An schönen Tagen locken Wesels Badeorte viele Menschen in die Hansestadt. Damit das Schwimmvergnügen ein toller Spaß bleibt, sind einige Hinweise zu beachten.

Seit dem 30. Mai können Schwimmer/innen das RheinBad besuchen. Aufgrund der aktuellen Landesregelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen sich nur bis zu 500 Besucher/innen auf dem Gelände aufhalten. Davon dürfen maximal nur 100 gleichzeitig ins Wasser. Hier kann es möglicherweise zu Wartezeiten kommen, wenn das Becken bereits voll ist. Die Wasserrutschen und die Sprungtürme können genutzt werden. Einzig der Strömungskanal ist noch nicht wieder in Betrieb.

Auf dem gesamten Gelände gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Auch im Wasser muss der Abstand eingehalten werden. Dazu ist im Sportbecken die Schwimmrichtung, ähnlich eines Einbahnstraßensystems, vorgegeben.

Im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie in allen Gebäuden (Umkleiden, Sanitär) muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Sammelumkleiden bleiben geschlossen. An den Toiletten und Duschen wird der Zugang geregelt.

Im RheinBad muss zur Rückverfolgung jede/r Besucher/in für den Aufenthalt registriert werden. Dazu wurde ein eTicket-System eingeführt, bei dem sich die Besucher/innen vorher registrieren.

Wer spontan ins Bad möchte, muss mit erheblichen Wartezeiten beim Eintritt rechnen. Wenn sich bereits 500 Besucher/innen im Bad aufhalten, wird der Eintritt verwehrt. Deshalb wird empfohlen, vorab ein eTicket zu kaufen.

Weitere Informationen zu Preisen, Öffnungszeiten und den Angeboten der Städtischen Bäder finden Sie unter www.baeder-wesel.de.

Auch am Badestrand des Auesees kann man wieder schwimmen. Da der Auesee nicht eingezäunt und frei zugänglich ist, ist hier eine Anmeldung nicht notwendig. Es gilt aber auch hier der Mindestabstand von 1,50 Metern; auch im Wasser. Dazu wurde der Nichtschwimmer-Bereich im Vergleich zu den Vorjahren vergrößert.

Sollten so viele Personen die Liegewiese am Auesee besuchen, dass es nicht mehr gewährleistet ist, den Abstand einzuhalten, kann der Aueseeparkplatz für weitere Fahrzeuge gesperrt werden.

Grundsätzlich ist das Grillen am Auesee auf den gepflasterten Flächen erlaubt. Wenn aber die Wiese und der umstehende Bewuchs zu trocken sind, kann das Grillen verboten werden. Daher ist das Grillen am Auesee ab dem 05.08. bis auf weiteres untersagt. Aushänge informieren über das Grillverbot.

Im Badebereich dürfen Luftmatratzen und ähnliche kleinere Wasserspielgeräte bis zu zwei Quadratmetern Größe genutzt werden. Boote mit Paddeln, (aufblasbare) Stand-Up-Paddle-Bretter und sonstige Wassersportboote sind im Badebereich am Auesee nicht gestattet. Diese können im Wassersportbereich des Sees genutzt werden.

Das Baden am Auesee ist lediglich am Badestrand erlaubt. An allen anderen Stellen ist es weder gestattet, ins Wasser zu gehen noch die Wege zu verlassen. Nur in der Badebucht bewacht die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) in den Sommerferien von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr die Badegäste.

Die Umkleidekabinen und Duschen müssen am Auesee geschlossen bleiben. Die Toilettenanlagen sind bei Badewetter (20 Grad um 10:00 Uhr) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die DLRG, die Städtischen Bäder und die Stadt Wesel weisen darauf hin, dass man grundsätzlich nur an bewachten Badestellen ins Wasser gehen sollte. Das Schwimmen in anderen Baggerseen, Flüssen und Kanälen kann lebensgefährlich sein. Auch in diesem Jahr kam es bereits wieder zu Badeunfällen, die ohne das Eingreifen der DLRG tödlich hätten enden können. Unter den Schwimmer/innen befinden sich nicht nur Anfänger/innen, sondern auch gute Schwimmer/innen, die aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel Kreislaufproblemen, in Gefahr geraten können.

Damit es auch in Zukunft viele sichere Schwimmer/innen in Wesel gibt, bieten die Städtischen Bäder (www.baeder-wesel.de) und die DLRG (www.wesel.dlrg.de/Lehrgänge) wieder Schwimmkurse an.

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