19. August 2021 / Polizeimeldung

POL-WES: In der virtuellen Welt lauern große Gefahren auf junge Smartphone-Besitzer

Medienkompetenz nicht außer Acht lassen

Wesel (ots)

Mit dem anstehenden Wechsel zur weiterführenden Schule erhalten Kinder meistens ein Smartphone, damit die Schützlinge sich melden können, wenn sie den Bus verpasst haben oder andere Probleme in der neu erlangten Selbstständigkeit auftreten.

Hierbei sollten Eltern und Erziehungsberechtigte den Umgang mit der Medienkompetenz nicht außer Acht lassen. Neben Urheberrechtsverletzungen, der Gefahr von In-App-Käufen, Hate Speech, extremen Gewaltdarstellungen, Fake-News, Cybergrooming (die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen) und Cybermobbing sind die jungen Besitzer der Smartphones vielen Gefahren ausgesetzt. Denn mit einem Smartphone sind die Kinder weltweit unterwegs - zumindest digital.

Verstörende oder sogar strafbare Inhalte können über Messenger-Dienste leicht erhalten und verbreitet werden.

Die Kreispolizei Wesel appelliert an Eltern, ihre Kinder zu schützen und sie über strafbare Handlungen aufzuklären. Eltern und Kinder sollten sich bewusst sein, dass derartige Bilder und Videos realen sexuellen Kindesmissbrauch zeigen.

Und das bleibt nicht immer ohne Konsequenzen für Smartphonenutzer. Beispielsweise wurde das Strafmaß für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie mit Wirkung vom 1. Juni zu einem Verbrechenstatbestand deklariert. Das Strafmaß für den Besitz von kinderpornografischen Dateien umfasst eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. Somit ist per Gesetz die Geldstrafe zunächst einmal ausgeschlossen. Der Besitz wird bereits begründet, wenn man als Mitglied in einer Messenger-Gruppe solch eine Nachricht erhält und die automatische Speicherung in der Galerie nicht deaktiviert hat.

Für die Verbreitung von kinderpornografischen Dateien sieht die Gesetzesänderung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren vor.

So wird aus dem unbedarften Teilen eines vermeintlich "krassen" Videos eine Straftat, die kein Kavaliersdelikt ist, sondern ein Verbrechen.

Kurzfilme der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) finden Interessierte auf der Internetseite der Polizei.

Wenn kinderpornografische Bilder in Chatgruppen auftreten, rät die Polizei:

  • Bilder und Videos nicht weiterleiten, den Netzbetreiber und die Polizei informieren sowie aus diesen Chatgruppen austreten.

Fragen von Betroffenen beantwortet die Polizei unter der Rufnummer 0281-107-0.

(Pressemitteilung der Polizei Wesel)

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